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1277. (Prag?)

O(ttokar, König von Böhmen) sichert den Herzogen B(oleslaw), Herzog von Schlesien, dessen Sohn H(einrich), Herzog von Jauer, nebst Gefolge, freies Geleit zu, um zu ihm nach Prag oder Grec (Grätz bei Troppau oder Königsgräz) zu kommen.

Bodmann cod. epist. Rudolphi, Stenzel Ss. rer. Sil. II. 476 aus einer Handschrift der Breslauer Univ.-Bibliothek. Das Wiener Formelbuch des Zdenco v. Trebicz datirt die Urkunde mit: Präge per manus Henr. Apuli 11. Kal. Nov. ind. 3., doch kann das Datum nicht wohl richtig sein, da Heinrich IV. schon Ende Juli frei wurde und damit die Unterhandlungen zu Ende gewesen seindürften, auch andre Datirungen jenes Formelbuchs sind entschieden unrichtig. Statt Ind. 3 musste es ind. 5 heissen. Ich setzte die Urkunde hier an den Anfang einer Reihe von undatirten Urkunden, ohne damit behaupten zu wollen, dass sie erst nach dem 9. Mai ausgestellt sei.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.